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FAQ - CORONA

Um eure Kursteilnahme bei uns sicher und freudvoll zu gestalten bitten wir alle um ein klein wenig Mithilfe – wenn wir uns gemeinsam an die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen halten und aufeinander Rücksicht nehmen, steht einem unbeschwerten Wasservergnügen nichts im Weg. Nachfolgend möchten wir die in letzter Zeit häufig auftretende Fragen beantworten. Dabei auch die geltenden gesetzlichen Vorgaben des Landes Hessen für unsere Betriebsart darlegen und im Einzelnen die Handhabung dieser in unserer Einrichtung vorzustellen.

Mund-Nasen-Schutz

  • Innerhalb unserer Schwimmhalle gilt keine Maskenpflicht
  • Im Eingangsbereich, sowie den Umkleidebereichen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz verpflichtend
  • Der Mund-Nasen-Schutz gilt für alle Personen ab 6 Jahren


Anzahl an Kursteilnehmer

  • Alle Kurse haben wir auf eine Maximalteilnehmerzahl von 12 begrenzt
  • Aufgrund unserer Wasserfläche von 96qm halten wir dadurch die gesetzlich vorgeschriebenen 3qm Wasserfläche je Kursteilnehmer zu jeder Zeit ein
  • Die begehbare Fläche in der Schwimmhalle (ohne Wasserfläche), Umkleide- und Duschbereich beläuft sich auf insgesamt 170 qm, sodass sich 56 Personen gleichzeitig aufhalten dürften. Diese Personenanzahl wird zu keiner Zeit überschritten.
  • Die Umkleidebereich haben wir in 12 Einzelumkleidebereich unterteilt. Diese sind durch Trennwände begrenzt, sodass der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten werden kann. Zusätzlich ist in den Umkleidebereichen das Tragen von Mund-Nasen-Schutz verpflichtendend.
  • Im Duschbereich sind einzelne Duschen demontiert, sodass hier der Mindestabstand von 1,5 m immer eingehalten werden kann und ein Nicht - Tragen des Mund-Nasen-Schutzes zulässig ist
  • Im Eingangsbereich stehen 33 qm zur Verfügung, auch hier gilt die 3qm Regelung pro Person

-> Wartende Eltern (Kinderschwimmen zu Bambinischwimmen oder AquaTraining) bitten wir die nachfolgenden Kursteilnehmer vor allem an Engstellen im Eingangsbereich den ungehinderten Durchgang zu ermöglichen um Warteschlangen zu vermeiden. Ein kurzes Unterschreiten des Mindestabstandes um andere Personen zu passieren ist zulässig, insbesondere wenn beide Personen einen Mund-Nasen Schutz tragen und nicht miteinander sprechen. Dies stellt keine Durchmischung von zwei Gruppen dar!


Belüftung

  • Über die Lüftungsanlage findet in der Schwimmhalle, wie auch in den Umkleidebereichen und Nebenräumen der Schwimmhalle ein permanenter Luftaustausch statt. Die Raumluft ist dadurch stets mit Außenluft angereichert. Ein Lüften der Bereiche würde dann nur bei einem technischen Ausfall eines der Lüftungsgeräte notwendig werden. Bei entsprechenden Außentemperaturen lüften die Mitarbeiter der vaLeo Gmbh die Schwimmhalle gerne über die Tür zum Wendehammer. Die Umkleidebereiche sind nicht im Dauergebrauch und erfahren durch die Lüftungsanlage einen ausreichenden Luftaustausch.


Desinfektion

  • Wir haben unsere bereits sehr hohen Reinigungsstandards noch weiter optimiert und reinigen und desinfizieren alle Kontaktflächen regelmäßig.

Chlorung

  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestchlorung pro qm³ Wasser wurde vom Gesundheitsamt des Landekreises Darmstadt-Dieburg für alle Bäder im Einzugsgebiet um ein Vielfaches erhöht. Dieses Mehr an Chlor befindet sich dadurch nicht nur im Wasser, sondern schwebt auch in einer Höhe von bis zu 50cm über der Wasseroberfläche und kann in hoher Konzentration nachgewiesen werden. Coronaviren sind laut Aussage des Gesundheitsamtes nicht gegen Chlor resistent.